24. Tag gegen Lärm

Heute, am 28. April findet unter dem Motto „Immer noch zu laut!?“ der 24. Tag gegen Lärm statt. In der momentanen Situation ist es stiller geworden. Verkehrslärm ist deutlich reduziert, Cafés und Restaurants sind geschlossen, auf Straßen und Plätzen ist Ruhe eingekehrt. Die Menschen verbringen mehr Zeit zu Hause. Aber auch hier kann das Gehör schädigendem Lärm ausgesetzt sein – auch wenn dieser nicht gleich ersichtlich ist: Tobende Kinder, die laufende Spülmaschine oder der Rasenmäher erzeugen eine Lautstärke, die oftmals über dem Grenzwert von 85 Dezibel liegen. Ein zu hoher Schalldruckpegel kann das Ohr nachhaltig schädigen und somit das Hörvermögen einschränken oder Tinnitus verursachen.

Entsprechend ist es von großer Wichtigkeit, das Gehör zu schützen und sich selbst für das Thema Lärm und Gehörschutz zu sensibilisieren: Musik aus den Kopfhörern und Boxen dröhnt unangenehm laut und das Knattern des Rasenmähers ist buchstäblich ohrenbetäubend. Es folgt eine Reduzierung der Lautstärke durch leiseres Einstellen der Musik oder der Nutzung des passenden Gehörschutz.

Hierbei gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Arten. Die BECKER-Hörakustiker bieten neben der präventiven Beratung zu Lärmschäden auch maßgefertigte Gehörschutzlösungen an. Sie arbeiten an einem lärmbelasteten Arbeitsplatz? Auch für diese Situationen haben wir individuellen und zertifizierten Gehörschutz.

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Kommen Sie gerne auf uns zu und beantworten Sie künftig die Frage „Immer noch zu laut!?“ mit einem sicheren „Nein“!

Bild-Quelle: EUHA, Presseinformation
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